Wer eine UVA vorbereiten will, muss Eingangsrechnungen nicht nur sammeln, sondern in eine prüfbare Vorsteuer-Aufstellung übersetzen. Für die UVA-Vorbereitung werden Eingangsrechnungen zuerst nach Zeitraum, Lieferant, Umsatzsteuersatz, Abzugsfähigkeit und Sonderfall klassifiziert. Danach summiert die Aufstellung die Beträge nach den relevanten U30-Kennzahlen, etwa 060 für laufende Vorsteuer, 061 für innergemeinschaftlichen Erwerb, 062 für Reverse Charge, 063/064 für Einfuhrumsatzsteuer und 065 für Bauleistungen.
Damit ist die praktische Aufgabe klarer als die Suchanfrage oft klingt: Wer Eingangsrechnungen für die UVA vorbereitet, baut aus einem Ordner voller Lieferanten-PDFs eine Arbeitsunterlage, deren U30-Kennzahlen später in FinanzOnline nachvollziehbar eingegeben oder an den Steuerberater übergeben werden können. Die Tabelle muss erklären, warum eine Rechnung in einer Kennzahl gelandet ist, nicht nur welchen Betrag sie enthält.
Die Vorsteuer-Aufstellung ist dabei kein Ersatz für steuerliche Beurteilung. Sie ist der Arbeitsbeleg zwischen Eingangsrechnung, Buchhaltung und U30: Jede Zeile verweist auf den Beleg, enthält die für den Vorsteuerabzug nötigen Rechnungsdaten, dokumentiert Sonderfälle und verdichtet die Beträge am Ende je Kennzahl. Wenn später eine Differenz auftaucht, muss die Summe wieder auf einzelne Rechnungen zurückführbar sein.
Die Periodenlogik gehört von Anfang an dazu. Laut den USP/BMF-Regeln zur Umsatzsteuervoranmeldung müssen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Vorjahresumsatz Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben; bei mehr als 55.000 Euro bis 100.000 Euro sind sie vierteljährlich einzureichen, spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats. Für die Vorbereitung bedeutet das: Eine Rechnung ist nicht nur nach Lieferant und Steuerbetrag zu prüfen, sondern auch danach, in welche UVA-Periode sie gehört.
Die Excel-Vorlage: welche Spalten die U30-Vorbereitung braucht
Eine brauchbare Vorsteuer-Aufstellung als Excel-Vorlage beginnt nicht mit Kennzahlen, sondern mit Belegspur. Jede Zeile sollte auf die Quelldatei verweisen und genug Rechnungsdaten enthalten, damit der Vorsteuerabzug später geprüft werden kann: Quelldatei, Belegnummer, Belegdatum, Leistungszeitraum oder UVA-Periode, Lieferant, UID, Land, Rechnungstyp, Nettobetrag, Umsatzsteuerbetrag, Bruttobetrag, Steuersatz, Abzugsfähigkeit, U30-Vorsteuer-Kennzahl, gegebenenfalls Umsatz-Kennzahl für Selbstbemessung, Skonto-Status und Prüfbemerkung.
Diese Spalten wirken umfangreich, verhindern aber die üblichen blinden Summen. Die Quelldatei hält die Verbindung zum PDF. Die UID und das Lieferantenland helfen bei EU- und Drittlandfällen. Die Abzugsfähigkeit trennt volle Vorsteuer, anteilige Vorsteuer und nicht abzugsfähige Beträge. Die Prüfbemerkung ist der Platz für Entscheidungen, die später sonst niemand mehr versteht, etwa "Privatanteil 30 Prozent", "Zollbeleg fehlt" oder "Gutschrift im Folgemonat".
Vor Kennzahl 060 oder einer Sonderkennzahl steht die formale Rechnungsprüfung. Wer Vorsteuer geltend macht, muss zuerst klären, ob österreichische Pflichtangaben auf Rechnungen vollständig sind, vor allem bei Lieferantendaten, UID, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Entgelt und ausgewiesener Steuer. Eine Excel-Zeile ohne diese Basis kann zwar eine Summe erhöhen, trägt aber keine verlässliche U30-Vorbereitung.
Bei PDF-Belegen ist der erste Engpass meistens nicht die Kennzahl, sondern die Datenerhebung. Invoice Data Extraction kann diesen Schritt verkürzen, indem Nutzer Rechnungs-PDFs oder Bilddateien hochladen, per Prompt die gewünschten Spalten beschreiben und das Ergebnis als Excel, CSV oder JSON herunterladen. Für eine UVA-Vorbereitung kann der Prompt genau die oben genannten Spalten verlangen, damit sich PDF-Eingangsrechnungen in strukturierte Excel-Daten umwandeln lassen. Die steuerliche Einordnung bleibt trotzdem eine fachliche Prüfung: Das Tool liefert die strukturierte Arbeitsgrundlage, nicht die rechtliche Entscheidung.
Für wiederkehrende UVA-Perioden sollte die Tabelle unverändert bleiben. Wenn Monat für Monat andere Spaltennamen, andere Kennzahlfelder oder freie Notizen verwendet werden, wird die Vorsteuerverprobung unnötig schwer. Eine stabile Excel-Struktur macht es möglich, neue Belege einzulesen, Klassifikationen zu prüfen, Summen je Kennzahl zu ziehen und Differenzen gegen die Buchhaltung zu erklären.
U30-Kennzahlen 060 bis 065: wohin die Vorsteuerbeträge gehören
Kennzahl 060 ist der Normalfall der Vorsteuerseite: abzugsfähige Vorsteuer aus österreichischen Eingangsrechnungen, auf denen österreichische Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen ist. Die Zeile in der Aufstellung braucht deshalb nicht nur den Umsatzsteuerbetrag, sondern auch den Steuersatz und einen Hinweis, ob der Betrag vollständig abzugsfähig ist. Bei gemischt genutzten Aufwendungen gehört nur der abzugsfähige Anteil in die Summe.
Kennzahl 061 betrifft Vorsteuer im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichem Erwerb. Eine EU-Lieferantenrechnung wird dadurch nicht automatisch zu einer normalen Vorsteuerrechnung. Die Aufstellung sollte sichtbar machen, dass neben der Vorsteuerseite auch die Erwerbsteuerseite der UVA betroffen ist. Wer nur die Vorsteuer summiert und die Selbstbemessung der Erwerbsteuer übersieht, erzeugt eine scheinbar plausible, aber unvollständige U30.
Kennzahl 062 gehört zu Reverse-Charge-Fällen nach §19, soweit die korrespondierende Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Auch hier reicht der Eingangsrechnungsbetrag allein nicht aus. Die Zeile sollte erkennen lassen, welcher Tatbestand vorliegt, ob der Leistungsempfänger die Steuer schuldet und welche Umsatzseite der UVA parallel berührt wird. Reverse Charge ist in der Vorbereitung immer eine Doppelprüfung: Selbstbemessung auf der einen Seite, möglicher Vorsteuerabzug auf der anderen.
Bei Einfuhrumsatzsteuer sind Kennzahl 063 und 064 getrennt zu behandeln. Die maßgebliche Belegbasis ist nicht nur die Lieferantenrechnung, sondern auch der Zoll- oder EUSt-Nachweis. In der Aufstellung sollte deshalb ein eigenes Belegfeld für Zollunterlagen oder Zahlungsnachweise vorgesehen sein. Die genaue Eintragung richtet sich nach dem jeweils aktuellen U30/U30a und der offiziellen Ausfüllhilfe; die Arbeitsmappe sollte diese Fälle nicht pauschal mit gewöhnlicher Inlandsvorsteuer vermischen.
Kennzahl 065 betrifft Bauleistungen. Sie sollte in der Aufstellung als eigener Sonderfall geführt werden, weil Bauleistungsfälle im österreichischen Umsatzsteuerrecht eine eigene Prüflogik haben und leicht mit allgemeinem Reverse Charge verwechselt werden. Ein Feld wie "Tatbestand" oder "Rechnungstyp" hilft, diese Entscheidung später nachvollziehbar zu machen.
Skonto, nachträgliche Gutschriften und spätere Rechnungskorrekturen können die ursprüngliche Zuordnung verändern. Wenn ein Lieferant nach der UVA-Periode eine Gutschrift ausstellt oder ein Skonto tatsächlich gezogen wird, muss die Aufstellung zeigen, ob die Vorsteuer bereits korrigiert wurde oder in einer späteren Periode angepasst wird. Ohne Korrekturvermerk sieht die Kennzahlensumme sauber aus, obwohl der Belegstand nicht mehr dazu passt.
Die Klassifikation je Rechnung: Inland, EU, Drittland und Sonderfälle
Die Kennzahlentscheidung beginnt am besten mit denselben Fragen in derselben Reihenfolge. Gehört der Leistungszeitraum in diese UVA-Periode? Sitzt der Lieferant in Österreich, in der EU oder in einem Drittland? Ist eine UID angegeben und passt der Rechnungswortlaut zum Geschäftsvorfall? Handelt es sich um Ware, Dienstleistung, Bauleistung oder einen anderen Sonderfall? Ist Umsatzsteuer ausgewiesen, und wenn ja, ist sie abzugsfähig?
Bei österreichischen Lieferanten ist der häufigste Fall eine Eingangsrechnung mit österreichischer Umsatzsteuer. Wenn die Rechnung formal passt und kein Abzugsverbot, Privatanteil oder anderer Sonderfall greift, läuft die abzugsfähige Vorsteuer im Regelfall in Kennzahl 060. Sobald ein Privatanteil besteht, gehört nur der betriebliche Anteil in die Vorsteuersumme; der Rest sollte in der Prüfbemerkung sichtbar bleiben.
Bei EU-Lieferanten entscheidet die Rechnung allein nicht genug. Die UID, der Lieferort, die Leistungsart und der Wortlaut der Rechnung bestimmen, ob ein innergemeinschaftlicher Erwerb, eine sonstige Leistung mit Reverse Charge oder ein anderer Fall vorliegt. Für die Aufstellung ist wichtig, dass die Vorsteuer-Kennzahl nicht isoliert gesetzt wird. Eine Zeile mit Kennzahl 061 oder 062 braucht immer auch den Hinweis, welche Umsatzsteuer-Selbstbemessung in der U30 damit zusammenhängt.
Bei Drittlandfällen ist die Lieferantenrechnung häufig nur ein Teil des Belegpakets. Für Einfuhrumsatzsteuer braucht die Vorsteuerseite Zoll- oder EUSt-Unterlagen, nicht nur die Rechnung des ausländischen Lieferanten. Deshalb sollte die Aufstellung ein eigenes Feld für Zollbeleg, EUSt-Nachweis oder Dokumentenreferenz haben. Fehlt dieser Nachweis, gehört der Fall in die Klärung, nicht blind in 063 oder 064.
Kleinunternehmerrechnungen brauchen eine andere Behandlung. Wenn ein österreichischer Lieferant aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausweist, entsteht aus dieser Rechnung keine Vorsteuerzeile. Für Details zur Rechnungssprache und zum fehlenden Steuerausweis hilft der Blick auf die Kleinunternehmerregelung auf österreichischen Lieferantenrechnungen. In der UVA-Aufstellung reicht meist ein Hinweis wie "kein USt-Ausweis, keine Vorsteuer".
Wenn zusätzlich deutsche Lieferanten im Belegstapel liegen, sollte die österreichische U30-Logik nicht mit deutschem Rechnungsrecht vermischt werden. Reverse-Charge-Rechnungen aus Deutschland können relevant sein, die österreichische Behandlung hängt aber weiterhin davon ab, wie der Vorgang in der österreichischen UVA abzubilden ist. In der Aufstellung sollte daher nicht "Deutschland" als Kennzahlentscheidung gelten, sondern der konkrete Tatbestand.
Vorsteuerverprobung: die Aufstellung vor FinanzOnline prüfen
Die Vorsteuerverprobung ist der Abgleich zwischen der Excel-Aufstellung, den Vorsteuer-Sachkonten, offenen Belegen und den Summen je U30-Kennzahl. Sie beantwortet nicht nur die Frage, ob die Summe stimmt. Sie zeigt, warum sie stimmt oder warum sie nicht stimmen kann.
Ein einfaches Prüfblatt reicht oft aus: Summe laut Vorsteueraufstellung je Kennzahl, Saldo laut Buchhaltung oder Sachkonto, Differenz, Erklärung und offener Klärpunkt. Bei Kennzahl 060 kann die Differenz aus Rundungen, Skonto, anteilig nicht abzugsfähiger Vorsteuer oder einer Rechnung in der falschen Periode stammen. Bei 061 und 062 liegt die Ursache häufig auf der Umsatzseite: innergemeinschaftlicher Erwerb oder Reverse Charge wurden als Vorsteuer erkannt, aber die korrespondierende Selbstbemessung fehlt.
Skonto ist besonders anfällig, weil die Rechnung zunächst mit voller Steuer erfasst wird, die tatsächliche Zahlung aber eine Minderung auslöst. Die Aufstellung sollte deshalb einen Skonto-Status enthalten: offen, gezogen, nicht gezogen oder korrigiert. Wird ein Skonto gezogen, muss die Vorsteuer entsprechend angepasst oder die Korrektur für die richtige Periode dokumentiert werden.
Bei Einfuhrumsatzsteuer entstehen Differenzen oft durch fehlende Zollbelege oder durch Verwechslungen zwischen 063 und 064. Die Verprobung sollte deshalb nicht nur Beträge vergleichen, sondern auch prüfen, ob die Belegart zur Kennzahl passt. Eine Lieferantenrechnung aus einem Drittland ohne EUSt-Nachweis ist kein belastbarer Vorsteuerbeleg.
Für die Praxis ist "Vorsteuerverprobung Excel" kein eigenes großes System, sondern ein Kontrollblatt innerhalb derselben Arbeitsmappe. Entscheidend sind vier Spalten: Kennzahl, Summe laut Aufstellung, Vergleichswert aus der Buchhaltung und Kommentar zur Differenz. Wenn jede Differenz einen Belegbezug und eine Entscheidung hat, ist die UVA-Vorbereitung prüfbar genug, um die Werte in FinanzOnline zu übernehmen oder gezielt mit dem Steuerberater zu klären.
FinanzOnline befüllen und den UVA-Prozess wiederholbar machen
Nach der Verprobung werden die geprüften Summen aus der Vorsteuer-Aufstellung in U30 übertragen oder für einen Software-Upload vorbereitet, sofern das verwendete System diese Übergabe unterstützt. Die Vorbereitung sollte nicht davon abhängen, wer den letzten Schritt erledigt. Ob der Unternehmer selbst in FinanzOnline einträgt, die interne Buchhaltung die UVA erstellt oder der Steuerberater die Werte übernimmt: Die Summe muss auf Einzelbelege zurückführbar bleiben. Wenn die Kanzlei die UVA auf Basis eines Buchungsstapels erstellt, lohnt es sich, die Eingangsrechnungen gleich passend zu strukturieren — Hinweise dazu, wie Eingangsrechnungen als Buchungsstapel für BMD, RZL oder DATEV Austria aufbereitet werden, zeigen, welche Felder und Codes die Kanzleisoftware erwartet.
Eine robuste Monats- oder Quartalsroutine folgt immer derselben Reihenfolge. Zuerst werden alle Eingangsrechnungen der Periode gesammelt. Dann werden die relevanten Rechnungsdaten extrahiert und in die feste Spaltenstruktur übernommen. Danach folgen Pflichtangabenprüfung, Klassifikation je Rechnung, Summenbildung je U30-Kennzahl und Vorsteuerverprobung. Erst wenn offene Klärpunkte erledigt sind, gehören die Werte in U30 oder in den Handoff an die Kanzlei.
Die Vorsteuerseite ist dabei nur ein Teil der UVA. Ausgangsumsätze, Eigenverbrauch, innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge-Umsatzseite und andere Umsatzsteuerpositionen müssen ebenfalls stimmen. Gerade deshalb lohnt es sich, die Eingangsrechnungen sauber vorzubereiten: Sie nehmen einen fehleranfälligen Teil der UVA aus dem Bauchgefühl heraus und machen ihn belegbar.
Eine gute UVA-Vorbereitung ist erreicht, wenn jede U30-Summe in der Vorsteuer-Aufstellung auf einzelne Belege zurückverfolgt werden kann und jede Sonderkennzahl eine Prüfbemerkung hat. Dann ist die Eingangsrechnungsseite nicht nur addiert, sondern erklärbar.
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